Eine Ausbildung zur Verwendung von Arbeitsmitteln ist dann notwendig, wenn mit den dabei auszuführenden Arbeiten besondere Gefahren verbunden sind (z.B. Führen von Stapler, Arbeiten mit der Motorsäge usw.) sowie immer dann, wenn die Verwendung des Arbeitsmittels bestimmten Personen vorbehalten bleibt.
Es muss auch immer überprüft werden, ob die für die betreffenden Tätigkeiten vorgesehenen Personen geeignet sind, ob sie mit dem Arbeitsmittel sicher arbeiten können und ob sie die Instruktion richtig verstanden haben.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht seine Mitarbeiter anhand den spezifischen gefahren auszubilden. (EKAS-RL 6512 Arbeitsmittel Punkt: 5.5 Instruktion und Ausbildung)