Prüfung Fahrzeugkrane Kat. A

Kursbeschreibung:
Kranführer/innen welche den Grundkurs besucht haben der Lernfahrausweis besitzen und über ausreichende Praxis verfügen. Die Prüfung innerhalb der max. Gültigkeit von10 Monate durchgeführt werden. Der Antrag bei der SUVA durch die BAOAL AG Safety Works® für den unbefristeten Kranführerausweis kann erst nach bestandener Prüfung beantrag werden. Die Prüfung wird gemäss den EKAS-Richtlinien 6510 «Regeln für die Kranprüfung» durchgeführt.
Die Prüfung ist per 01.01.2010 obligatorisch für Krane Kat A: Autokrane, Pneukrane, Raupenkrane, Anhängerkrane mit Seilwinde ausgerüstete Schienenkrane, und Teleskopstapler, sowie LKW-Ladekrane mit Lastmoment > 40mTo (> 400’000Nm) oder Auslegerlänge>22m.

Kursinhalt:
Theoretische und praktische Prüfung (mündlich und schriftlich)
Aufstellen von Fahrzeug- und Autokranen am Arbeitsort
Kranarbeiten
Anschlagen von verschiedenen Lasten

Zielgruppe:
Kranführer/innen welche den Grundkurs besucht haben und über ausreichende Praxis verfügen Lernfahrausweis max. Gültigkeit von10 Monate

Ausbildungsnachweis:
Der Kurs wird Lehrerfolgskontrolle abgeschlossen Antrag für den Lernfahrausweis SUVA

Anforderungen:
Gute Deutschkenntnisse (Lesen und Verstehen), gutes
Auffassungsvermögen. Mindestalter 18 Jahre

Teilnehmende:
Mindestens 4 bis maximal 6 Teilnehmende pro Kurs

Kursdauer:
2 Tag mit Prüfungsexperten

Kursort:
In Ihrem Betrieb oder nach Absprache

Im Kurs inbegriffen:
Kursunterlagen, Teilnahmebestätigung, Ausweis

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